Verantwortung und Haftung - untrennbare Zwillinge
Ich verstehe die zunehmende Aufregung und berechtigte öffentliche Diskussion rund um die Eigentümer- und Manager-Haftung!
Die Eigentümer-Rolle ist - zumindest in meinem Verständnis - eine doch recht klare: Er setzt sein Kapital ein, er trägt die Verantwortung für sein Handeln und ihm gehören die Erfolge. Er muss aber auch bei Mißerfolg dafür “gerade stehen”. Eigentümer an einem Unternehmen zu sein, beinhaltet also Chance und Risiko.
Leider wurde vor allem international, aber zunehmend auch national das Unternehmertum in den letzten Jahren “neu definiert”. Das zeigt sich an den aktuellen Diskussionen.
Es kann und darf nicht sein, dass sich Eigentümer aus ihrer Verantwortung nehmen können. Die Frage ist zu klären, wie weit Eigentümer Haftung übernehmen KÖNNEN - diesbezüglich müssen wirklich alle Möglichkeiten ausgenutzt werden! Was es nicht geben kann und nicht geben darf, ist ein “nicht WOLLEN”.
Dasselbe gilt für das Management eines Unternehmens. Dieses soll daran gemessen werden, welchen nachhaltigen Unternehmenserfolg ein Unternehmen unter seiner Führung erzielen kann. Die sich in den letzten Jahren entwickelte Praxis einer kurzfristigsten Gewinnmaximierung kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein.
Es muss in der Zukunft - was eigentlich schon immer hätte gelten sollen - wieder Wirklichkeit werden: Haftung und Verantwortung sind untrennbare Zwillinge - will heißen: Ein Management muss für Fehlentscheidungen/Mißstände auch zur Haftung gezogen werden.
Aus dem großen volkswirtschaftlichen Auftrag abgeleitet, haben Banken eine besondere Stellung in der Wirtschaft. Dies bedeutet unter anderem auch, dass in jedem Fall Kundeneinlagen gesichert sein müssen. Daraus darf aber kein “Freibrief” für öffentliche Unterstützung abgeleitet werden. Die Unterstützung aus öffentlichen Mitteln rechtfertigt unter anderen Aspekten allenfalls aber die Verstaatlichung einer Bank, wenn alle anderen Maßnahmen nicht zielführend oder ausreichend sind.
